Unsere Gebühren und Vergütungen
Auch wir können unseren Mandanten unsere Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier einen Auszug der aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach.
Wir beraten Sie gerne.
Grundsätzlich werden Rechtsdienstleistungen seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Die Vorschrift des § 3a RVG erlaubt und es mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Sprechen Sie uns an.
Im Regelfall werden nachstehende Vergütungen vereinbart:
für die Erstberatung
67,23 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Bei der Erstberatung können oftmals die meißten Fragestellungen gelöst und grobe Einschätzungen zu Rentenbescheiden, sowie künftigen Rentenansprüchen getroffen werden. Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für die Erstberatung im Anschluss an die erfolgte Beratung abgerechnet wird und diese in Bar zu bezahlen ist.
für die Prüfung einer Rentenauskunft oder
eines Feststellungsbescheides nach § 149 SGB VI
270,- EUR zzgl. Auslagenpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer
und
für die Prüfung eines Rentenbescheides
290,- EUR zzgl. Auslagenpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer
Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelfall hiervon abweichende Gebührenpauschalen ergeben können, da jeder Fall individuell ist.
Scheuen Sie sich daher nicht nach den Gebühren zu fragen.
Für alle anderen Rechtsdienstleistungen treffen wir unmittelbar im Erstberatungsgespräch eine entsprechende Vergütungsvereinbarung.